Statusfeststellung bei selbstständigen Lehrkräften: Bundestag verlängert Übergangsregelung bis Ende 2027

Termin folgt

Der Deutsche Bundestag hat am 5. März 2026 die Übergangsregelung zur Statusfeststellung selbstständig tätiger Lehrkräfte (§ 127 SGB IV) um ein weiteres Jahr verlängert. Der VBU begrüßt die zusätzliche Planungssicherheit, sieht jedoch weiterhin dringenden Reformbedarf.

Die Anpassung erfolgte im Rahmen der Reform des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung. Die Regelung sollte ursprünglich zum 31. Dezember 2026 auslaufen. Mit dem aktuellen Beschluss wird die Übergangsfrist um ein weiteres Jahr verlängert und gilt nun bis zum 31. Dezember 2027.

Für Bildungsdienstleister und freiberuflich tätige Lehrkräfte bedeutet diese Entscheidung zunächst mehr Planungssicherheit bei der Organisation und Durchführung von Bildungsangeboten. Zugleich bleibt die zentrale Frage der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung selbstständiger Lehrtätigkeiten weiterhin ungeklärt.

Hintergrund: Folgen des Herrenberg-Urteils

Auslöser für die Übergangsregelung war das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022. Die Entscheidung hat die Bewertung selbstständiger Lehrtätigkeiten im Sozialversicherungsrecht deutlich verschärft und in der Bildungsbranche zu erheblichen Unsicherheiten geführt. Seitdem besteht insbesondere Unklarheit darüber, unter welchen Voraussetzungen Lehrkräfte als selbstständig tätig gelten können oder als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einzustufen sind. Die Übergangsregelung soll verhindern, dass Bildungsdienstleister infolge nachträglicher Statusbewertungen mit erheblichen Sozialversicherungsnachforderungen konfrontiert werden. Gleichzeitig verschafft sie den Beteiligten Zeit, ihre Vertrags- und Organisationsstrukturen an mögliche gesetzliche Neuregelungen anzupassen.

Übergangsregelung notwendig – strukturelle Lösung überfällig

Aus Sicht des Verbands der Bildungsunternehmen MV ist die Verlängerung der Übergangsregelung ein wichtiger Schritt, um kurzfristig Rechtssicherheit für Bildungsdienstleister und freiberufliche Lehrkräfte zu gewährleisten. Gleichzeitig zeigt die erneute Fristverlängerung, dass die strukturellen Probleme weiterhin ungelöst sind. Der Einsatz freiberuflicher Lehrkräfte bleibt für Bildungsdienstleister mit erheblichen Unsicherheiten verbunden – obwohl sie für viele Bildungsangebote unverzichtbar sind.

Der VBU sieht deshalb weiterhin klaren politischen Handlungsbedarf, eine dauerhaft tragfähige und rechtssichere gesetzliche Regelung für selbstständige Lehrtätigkeiten zu schaffen. Eine solche Lösung muss sowohl den organisatorischen Anforderungen der Bildungsdienstleister als auch den Arbeitsrealitäten vieler freiberuflicher Lehrkräfte gerecht werden. Nur mit verlässlichen Rahmenbedingungen können Bildungsangebote langfristig geplant, qualifizierte Lehrkräfte eingebunden und die Vielfalt beruflicher Bildungsangebote gesichert werden.

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