In der beruflichen Aus- und Weiterbildung ist der Wissenstransfer von Berufspraktikern und Akademikern hin zu der nächsten Generation junger Arbeitnehmender und bildungsaffiner Mitarbeitender von existenzieller Bedeutung. Unsere Bildungsdienstleister haben sich in den vergangenen 35 Jahren einen breiten Pool an Dozenten aufgebaut, die bereit und fähig sind, ihr Wissen weiterzugeben. Viele dieser Dozenten haben sich ihr Fachwissen in der Ausübung ihres Berufes angeeignet und geben dieses Wissen im Nebenerwerb als Honorarkräfte weiter. Dieser Wissenstransfer in der Ausbildung, Weiterbildung und Aufstiegsqualifizierung ist ein wesentlicher Bestandteil des erfolgreichen deutschen Systems der Beruflichen Bildung. Ein System, welches weltweit anerkannter und beneidet wird, steht es doch zugleich auch für die Innovationskraft und Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.
Eine Anwendung der überarbeiteten Prüfkriterien der DRV ist nichts anderes, als die mutwillige Beschädigung des gesamten Systems der Beruflichen Bildung und eine Schwächung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
In den Bildungsunternehmen sind überwiegend zwei Personenkreise auf Honorarbasis tätig. Dies sind zum einen viele Berufspraktiker und Akademiker, die das Wissen aus ihrer täglichen hauptberuflichen Arbeit im Nebenerwerb auf Honorarbasis in der Ausbildung, Weiterbildung und Aufstiegsqualifizierung weitergeben, und viele Coaches, die vor allem in individueller Arbeit Menschen bei der beruflichen Aktivierung und Vermittlung unterstützen. Die Summer der hohen fachlichen Expertise eines jeden einzelnen Dozenten und Coaches, welche in den Bildungsveranstaltungen zum Einsatz kommen, bestimmen die Qualität der Bildungsarbeit unserer Verbandsmitglieder.
Die überarbeiteten Prüfkriterien der DRV bedeuten für mehr als 90 % der zum Einsatz kommenden Honorarkräfte den Zwang zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei einem Bildungsdienstleister. Dieser Beschäftigungszwang wird sowohl von den Bildungsdienstleistern als auch von den Honorarkräften abgelehnt.
Für Bildungsdienstleister ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wirtschaftlich nicht darstellbar. Viele Honorarkräfte kommen auf Grund ihrer Spezialisierung weniger als 100 Unterrichtseinheiten im Jahr in einem Bildungsunternehmen zum Einsatz. Eine Ausweitung dieses Einsatzes in zusätzliche Themengebiete ist zumeist nicht möglich oder nicht gewünscht.
Ein Zwang zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung für diese geringen Einsatzzeiten schafft eine überbordende Bürokratisierung mit hohen Verwaltungskosten, unrealisierbaren Arbeitgeberpflichten und deutlich geringere Nettoverdienste für die betroffenen Dozenten und Coaches. Auch die damit einhergehenden Arbeitnehmerrechte sind eine große Bürde für Bildungsunternehmen, die sie vor sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung für Dozenten und Coaches mit wenigen und unregelmäßigen Einsatzzeiten abschrecken. Als Beispiel seien die Problematik von Kettenarbeitsverträgen bei Befristungen, der Anspruch auf bezahlte Urlaubstage und der Kündigungsschutz benannt.
In der Bildungsbranche gibt es wenig Planbarkeit in der Umsetzung von Bildungsveranstaltungen. Viele äußere Rahmenbedingungen, auf die unsere Mitgliedsunternehmen kaum einen Einfluss haben, bestimmen, ob genügend Teilnehmende für eine wirtschaftlich tragfähige Bildungsveranstaltung zusammenkommen. Regelmäßig werden Veranstaltungen wegen zu geringer Teilnehmendenzahl verschoben oder ganz abgesagt.
Bei dieser Ausgangssituation ist das unternehmerische Risiko für den Anspruch auf unbefristete Beschäftigung nach einer Anzahl von Kettenarbeitsverträgen genauso unbeherrschbar, wie die Ergebnisse arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen bei der Entlassung dieser Dozenten, wenn Bildungsveranstaltungen abgesagt werden müssen.
Die Bildungsunternehmen sind nicht bereit, dieses unternehmerische Risiko zu tragen.
Auch aus Sicht der Dozenten und Coaches gibt es keine große Bereitschaft, sich auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Nebenverdienst einzulassen. Oft führen sie bereits im Rahmen ihrer Haupttätigkeit Leistungen in das Sozialsystem ab und zeigen die Einnahmen über ihre Nebentätigkeit in der Steuerklärung an. Sie hätten in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit viel mehr Arbeitnehmerpflichten, weniger Gestaltungsfreiheiten in der Berufsausübung und vor allem mit wirtschaftlich schlechteren Rahmenbedingungen umzugehen.
Besonders spürbar ist dieser Wunsch nach großen Gestaltungsfreiheiten im Berufsleben bereits jetzt im Hinblick auf den Generationswechsel bei den Dozenten und Coaches. Die jungen Menschen, welche unsere Bildungsdienstleister insbesondere für berufsbegleitende Bildungsangebote benötigen, sind schon heute auf Grund ihrer work-life-balance kaum noch für das Unterrichten zu motivieren.
Viele Coaches sind bewusst freiberuflich tätig. Ihre Leistungen bieten sie flexibel, projektbezogen und häufig auch parallel zu anderen beruflichen Tätigkeiten an. Diese Coaches werden bei Anwendung der überarbeiteten Prüfkriterien nicht mehr für die Bildungsunternehmen tätig sein.
Kaum kalkulierbare unternehmerische Risiken auf Seiten der Bildungsunternehmen und geringere wirtschaftliche Anreize mit gleichzeitiger Beschränkung der Handlungsspielräume als Dozent werden dazu führen, dass viele Bildungsangebote gestrichen werden. Bildungsunternehmen werden überwiegend nur noch Basisqualifikationen anbieten, die mit gut ausgebildeten sozialversicherungspflichtig beschäftigten Dozenten umgesetzt werden, die eine große Breite an Themen, aber kein tiefgehendes Fachwissen anbieten können.
Die Anwendung der überarbeiteten Prüfkriterien der DRV hat daherfolgende
Konsequenzen:
- Der Wissenstransfer von Berufspraktikern und Akademikern aus der Praxis in die Bildung der nächsten Generation Arbeitnehmender wird unterbrochen.
- Fachwissen geht verloren und beschränkt sich auf einen abnehmenden Personenkreis.
- Innovationen und Fortschritte verlangsamen sich, da der interdisziplinäre Wissenstransfer in der Bildung stark zurückgefahren wird.
- Die Fachkräfteproblematik verschärft sich noch stärker.
- Qualifizierung, als Instrument der Fachkräftesicherung, ist in vielen Bildungsformaten existenziell bedroht.
- Die individuelle Betreuung und Unterstützung von Arbeitssuchenden werden stark eingeschränkt.
- Ein deutlicher Qualitätsverlust in Aktivierungs- und Coachingmaßnahmen wird eintreten.
- Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Fachkräftesicherung und beruflichen Integration werden deutlich geschwächt.